Blaulicht und Martinshorn |
Stellen sie sich vor: Sie wohnen beim, oder in der Nähe des Feuerwehrhauses. Nachts um halb 4 Uhr fährt mit "Tatü-Tata" und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei. Sie werden wach! Was denken sie? - Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen! - Die werden doch nicht zu uns kommen? - Sind alle unsere Kinder zu Hause? oder aber vielleicht doch: - Müssen die so einen Krach machen? Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit rießigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 und § 38 der Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur mit Blaulicht und Martinshorn in Anspruch genommen werden. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig! Stellen sie sich vor, dass diese "krachmachenden" Feuerwehrleute, - Vor 5 Minuten noch selbst in ihrem Bett waren, - wie sie! - Um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen, - wie sie! - Die nächsten 2 bis 3 Stunden, oder noch länger nicht mehr Schlafen werden (was oftmals auch für die Familie gilt)! Aber wahrscheinlich werden sie gar nicht wach, weil unsere Fahrer aus Rücksicht, trotz des § 35 STVO, das Martinshorn ausgelassen haben! Ihre Feuerwehr Markt Erkheim - Tag und Nacht für Sie einsatzbereit - |